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   LSG Niedersachsen-Bremen, 16.07.2003 - L 4 KR 24/00   

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https://dejure.org/2003,16068
LSG Niedersachsen-Bremen, 16.07.2003 - L 4 KR 24/00 (https://dejure.org/2003,16068)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16.07.2003 - L 4 KR 24/00 (https://dejure.org/2003,16068)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16. Juli 2003 - L 4 KR 24/00 (https://dejure.org/2003,16068)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Krankenversicherung - Höhe der Kostenerstattung für ärztliche Behandlung in Mitgliedstaat der EU

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 34 Abs. 4 Durchführungsverordnung 574/72 zur EWG Verordnung 1408/71; Art 34 Abs. 5 Durchführungsverordnung 574/72 zur EWG Verordnung 1408/71; Art 22 Abs. 1 c (i) EWG-Verordnung... 1408/71; § 18 Abs. 3 SGB V
    Erstattung von Kosten für eine Krankenbehandlung in Spanien; Vorübergehender Aufenthalt der Versicherten in Spanien; Privatärztliche Durchführung einer operativen Abszess-Spaltung wegen einer bakteriellen Infektion im Bereich der rechten Hüft-Totalendoprothese bei der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von Kosten für eine Krankenbehandlung in Spanien; Vorübergehender Aufenthalt der Versicherten in Spanien; Privatärztliche Durchführung einer operativen Abszess-Spaltung wegen einer bakteriellen Infektion im Bereich der rechten Hüft-Totalendoprothese bei der ...

  • medcontroller.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2004, 270 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 13.05.2003 - C-385/99

    DER GRUNDSATZ DES FREIEN DIENSTLEISTUNGSVERKEHRS STEHT DER NIEDERLÄNDISCHEN

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.07.2003 - L 4 KR 24/00
    Wie der EUGH zuletzt im Urteil vom 13. Mai 2003 in der Rechtssache D. und E. Az.: C-385/99 (in NZS 2003, 365) ausgeführt hat, ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass das Gemeinschaftsrecht die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Ausgestaltung ihrer Systeme der sozialen Sicherheit unberührt lässt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2010 - L 11 B 25/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    4. Soweit der Senat mit Beschluss vom 06.01.2004 - L 11 B 17/04 KA ER - (in SGb 2004, 114; NZS 2004, 672; MedR 2004, 262; Breithaupt 2004, 263 ff.) entschieden hat, dass Widerspruch und Klage gegen die Anordnung des Sicherungseinbehalts von vertragszahnärztlichem Honorar durch eine Kassenzahnärztliche Vereinigung keine aufschiebende Wirkung haben, kann die Antragsgegnerin hieraus nichts zu ihren Gunsten herleiten.
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